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Du möchtest Deinen Salon gerne als Einzelfirma führen, weil Du nicht viel Kapital brauchst für Deine Ladeneinrichtung und den administrativen Aufwand tief halten möchtest. In diesem Fall genügt der Eintrag Deiner Einzelfirma im Handelsregister noch nicht, damit Du auch wirklich selbständig erwerbstätig sein darfst. Du musst Dich zuerst einer AHV-Ausgleichskasse (z.B. der SVA Zürich) anschliessen und von dieser als Selbständige anerkannt werden.
Die Anforderungen dazu sind nicht ganz einfach zu erfüllen. Es ist ein bisschen ein Huhn-Ei Problem: Im Grunde genommen musst Du bereits selbständig erwerbstätig sein damit Du die Anforderungen erfüllst. Gleichzeitig brauchst Du aber auch die Anerkennung von der Ausgleichskasse damit Du Dich z.B. mit Deiner Einzelfirma bei einem Lieferanten als Geschäftskunde registrieren kannst oder ein Handyabo abschliessen kannst.
Für die Anmeldung bei einer Ausgleichskasse musst Du folgende Kriterien erfüllen:
Den Nachweis für diese Kriterien musst Du bei Deiner Anmeldung erfüllen, das entsprechende Formular findest Du auf der Website Deiner Ausgleichskasse. Ich empfehle Dir, bei Deiner Anmeldung folgende Beilagen mitzuschicken, damit Du nicht abgelehnt wirst.
Eine Ablehnung Deiner Anmeldung ist sehr unangenehm, da es meist sehr schwierig ist die Ausgleichskasse in einer Einsprache zu überzeugen, wenn Dir das wiederum nicht gelingt bleibt nur noch der Gang vor das Sozialversicherungsgericht – und das wird dann leider wirklich teuer. Darum ist es sehr wichtig, dass Du die Anmeldung gewissenhaft ausfüllst und die Beilagen übersichtlich zusammenstellst, dann kann nichts schiefgehen und Du kannst Dich voll und ganz auf Deinen beruflichen Erfolg konzentrieren 🙂
Ich wünsche ich Dir viel Spass und Erfolg mit Deinem grossen Projekt! Wenn Du Fragen hast, Darfst Du mir gerne jederzeit eine Mail schreiben oder mich anrufen. Eine kurze Erstberatung ist bei mir immer kostenlos, weil es mir wichtig ist, dass niemand wegen einem einfach zu vermeidenden Fehler am Ende mit Problemen dasteht.