Sacheinlage vs. Bareinlage

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Du bist daran, Dein eigenes Geschäft aufzubauen und hast Dich für die Rechtsform einer GmbH entschieden, damit Du deine rechtlichen Risiken verkleinern kannst (Vorteile der GmbH gegenüber Einzelfirma hier). Nun fragst Du dich, wie Du das nötige Gründungskapital von CHF 20’000 aufbringen sollst.

Vielleicht hat Dir eine Freundin oder ein Freund von der Möglichkeit einer Sacheinlage erzählt. Mit einer Sacheinlage kannst Du Dein Geschäft ohne Bargeld gründen, Du bringst einfach die nötigen Sachwerte (Saloneinrichtung, Computer etc.) direkt in Deine Firma ein und diese werden dann automatisch zum Kapital Deiner Firma, so musst Du viel weniger Bargeld in die Hand nehmen für die Gründung. Tönt doch super, oder?

Nun gibt es aber leider auch grosse Nachteile bei einer Sacheinlage:

Um als Sacheinlage dienen zu können, muss ein Gegenstand vier Kriterien erfüllen. Der Treuhänder redet hier von Aktivierbarkeit, Übertragbarkeit, Verfügbarkeit und Verwertbarkeit. Das heisst einfach gesagt: Ein Gegenstand muss lange von Wert sein, er muss eindeutig in Deinem Besitz sein und Du musst Ihn jederzeit verkaufen können. Wie Du siehst, darfst Du also nicht einfach ein geleastes Auto (das gehört dem Leasingunternehmen, siehst Du im Fahrzeugausweis) oder Deine Gucci-Handtasche (Wert ist schwer bestimmbar, unsicher und nicht von echtem Wert für das Unternehmen) als Sacheinlage einbringen. Auch Produkte kannst Du leider nicht einbringen, da diese als Verbrauchsmaterial nicht zu den Gegenständen zählen, die lange von Wert sind (sie sind zu günstig und haben eine beschränkte Haltbarkeit).

Der Wert der Einlagen muss von einem unabhängigen Finanzspezialisten, einem so genannten Revisor, bestätigt werden. Dazu muss er einen speziellen Bericht verfassen, den Du für die Gründung Deiner GmbH beim Notariat unbedingt brauchst. Leider arbeiten diese Spezialisten natürlich nicht gratis, weshalb Du mit Kosten von etwa. CHF 3’000 rechnen musst. Diese Kosten sind für Dich und Deine Firma direkt «verloren», sie können nämlich nicht zum Kapital gezählt werden, sie sind nur Aufwand.

Auch wenn Du trotz all dieser Hürden Deine Firma mit Sacheinlage gegründet hast, brauchst Du trotzdem vor allem am Anfang viel Geld um die Kosten für Deinen Salon zu bezahlen: Der Vermieter will eigentlich immer eine Mietkaution in Geld, Du musst Produkte und Ladeneinrichtung kaufen, Du musst Zügelunternehmen und Mitarbeiter bezahlen und vielleicht auch Darlehen zurückzahlen etc. Wenn Du bei der Gründung eine Bareinlage machst, hast Du von Anfang an das Geld, nämlich die CHF 20’000 die Du dafür einbezahlt hast und die Du frei verwenden darfst. Bei einer Sacheinlage musst Du noch zusätzliches Geld für Einrichtungen und Produkte in die Hand nehmen.

Wie Du siehst, ist eine Sacheinlage bei einer Neugründung in den meisten Fällen nicht zu empfehlen. Eine Ausnahme ist, wenn Du bereits einen gut laufenden und gut ausgestatteten Salon hast, den Du bisher als Einzelfirma geführt hast. Dann brauchst Du wahrscheinlich nicht mehr viel flüssiges Geld am Anfang und hast schon viel Einrichtung. Auch dann musst Du Dir aber überlegen, ob Du wirklich CHF 3’000 ausgeben möchtest für den Revisionsbericht, ich würde sagen die kannst Du auch sinnvoller verwenden.

Ich wünsche ich Dir viel Spass und Erfolg mit Deinem grossen Projekt! Wenn Du Fragen hast, Darfst Du mir gerne jederzeit eine Mail schreiben oder mich anrufen. Eine kurze Erstberatung ist bei mir immer kostenlos, weil es mir wichtig ist, dass niemand wegen einem einfach zu vermeidenden Fehler am Ende mit Problemen dasteht.

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